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Herzlich willkommen bei HILO.de - Ihrem kompetenten Partner bei Lohnsteuerfragen.

Hilo berät seine Mitglieder bei:
bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen
bei Zahlung und Empfang von Unterhaltsleistungen
beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
bei der Eigenheimzulage
bei der Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 9.000 Euro (18.000 DM), im Falle der Zusammenveranlagung 18.000 Euro (36.000 DM) nicht übersteigen.
NEU: bei der Wohnungsbauprämie
NEU: bei der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente")


Aktuelle Informationen:
Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber in einem Punkt bei den Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) die alte Rechtslage (bis Dezember 2000) wieder hergestellt: „Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird“. Diese Verbesserung beschloss der Bundesrat am 30.11.2001. Sie kann nun in Kraft treten.
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