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Herzlich
willkommen bei HILO.de - Ihrem kompetenten Partner bei Lohnsteuerfragen.
Hilo berät seine Mitglieder bei:
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bei Einkünften aus nichtselbständiger
Tätigkeit, Renten, Pensionen |
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bei Zahlung und Empfang von Unterhaltsleistungen |
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beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz |
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bei der Eigenheimzulage |
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bei der Investitionszulage nach §§ 3
bis 4 InvZulG 1999 |
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bei Einkünften aus Kapitalvermögen,
aus Vermietung und Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften,
wenn die Einnahmen daraus insgesamt 9.000 Euro (18.000 DM),
im Falle der Zusammenveranlagung 18.000 Euro (36.000 DM) nicht
übersteigen. |
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NEU: bei der
Wohnungsbauprämie |
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NEU: bei der
Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") |
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Aktuelle Informationen:
Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber in einem Punkt bei den
Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs.
1 Satz 3 Nr. 4 EStG) die alte Rechtslage (bis Dezember 2000)
wieder hergestellt: Eine andere als die kürzeste
Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese
offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer
regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte benutzt wird. Diese Verbesserung beschloss
der Bundesrat am 30.11.2001. Sie kann nun in Kraft treten. |
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